Meldung BfArM

Was tun bei Unverträglichkeit und Nebenwirkungen von Medikamenten? 

Unverträglichkeit Nebenwirkungen

Unverträglichkeit und Nebenwirkungen sollten selbstverständlich mit dem behandelten Arzt/Ärztin besprochen werden. Darüber hinaus ist es zusätzlich sehr wichtig, diese unerwünschten Arzneimittelwirkungen dem BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zu melden. Denn die Meldungen, die an das BfArM gehen, werden dann grundsätzlich auf den Beipackzetteln von Medikamenten als Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufgeführt.

Angehalten zu diesen Meldungen sind insbesondere die Mediziner. Aus meiner Erfahrung weiß ich allerdings, dass nicht alle Mediziner dieser Pflicht zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen auch tatsächlich nachkommen. Die Meldung kann jeder machen, auch die von den Unverträglichkeit und Nebenwirkungen betroffene Person. Das BfArM stellt für diese Meldungen ein Formular zur Verfügung, das Sie hier finden: „Formular zu Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen“

Das BfArM bevorzugt statt der konventionellen Meldung in Papierform zwischenzeitlich die Online-Meldung. Den Link finden Sie hier: „Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen“
(Zugriff auf die Seite des BfArM Stand: 10.03.2017)

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