Erstattung von Arzneimitteln

Hilfe bei Klagen im Sozialrecht

Erstattung von Arzneimitteln

Erstattung von Arzneimitteln

Wer Probleme mit der Erstattung von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln oder medizinisch notwendigen Behandlungen oder sonstigen medizinisch erforderlichen Leistungen von der Krankenkasse hat, kann sich Unterstützung von fachkundigen Rechtsanwälten holen. Die selbst zu tragenden Kosten sind überschaubar, auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Ein großer Sozialverband in Deutschland mit seinen Untergliederungen in Bundesverband, Landesverbände sowie Kreis- und Ortsverbände ist der einzige Verband, der sich unabhängig finanziert und sich in sozialen Angelegenheiten mit Kranken- oder Rentenkassen für seine Mitglieder einsetzt. Es handelt sich um den Sozialverband VdK Deutschland e. V..

Der VdK unterstützt mich, um die Erstattung von Arzneimitteln, also der beiden Schweineinsuline von der Krankenkasse zu erhalten. Ich kann aufgrund dieser Erfahrung eine Mitgliedschaft im VdK sehr empfehlen. Denn im VdK bündelt sich aufgrund seiner Spezialisierung im sozialen Bereich umfassende Kompetenz. Besonders wichtig ist für mich an dieser Stelle auch die finanzielle und politische Unabhängigkeit dieses gemeinnützigen Verbandes. Mit einer Mitgliedschaft wird darüber hinaus auch die wertvolle politische Arbeit des Verbandes im Sozialrecht unterstützt.

Foto: Justizia und Themis
Justizia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens, der Ordnung und der Philosophie, also der Geist der Gerechtigkeit; Themis ist die antike-griechische Göttin der göttlichen und menschlichen Rechtsordnung, der Sittlichkeit sowie Moral und der Philosophie, also des gesellschaftlichen Zusammenhaltes.

Beschreibung des Sozialverbandes VdK Deutschland

„Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK) ist ein gemeinnütziger Verein mit Hauptsitz in Berlin. Gegründet wurde er 1950 unter dem Namen „Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands“.

Gegenüber der Politik und den Sozialgerichten vertritt der Sozialverband VdK Deutschland die sozialen und politischen Interessen unter anderem von Menschen mit Behinderungen, von chronisch Kranken, von Senioren und Rentnern sowie von Kriegs-, Wehrdienst– und Zivildienstopfern. Der Verband ist politisch und konfessionell unabhängig.

Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen die Werte soziale Gerechtigkeit und Solidarität, Hilfe zur Selbsthilfe und der Erhalt der sozialen Sicherungssysteme. Die Themen, die der Verband aufgreift, reichen von Renten-, Gesundheits- und Sozialpolitik bis hin zu Bioethik und Patientenrechten.

Auf europäischer Ebene ist der Sozialverband VdK Deutschland in der Dachorganisation der Behindertenverbände, der Action Européenne des Handicapés (AEH), aktiv. Er ist unter anderem auch Mitglied im Deutschen Behindertenrat (DBR), im Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie in verschiedenen Gremien.

Als unabhängiger politischer Akteur gestaltet der Sozialverband VdK die deutsche Sozialpolitik mit und bringt sich in die Gremien der Bundes- und Landespolitik ein. Etwa 60.000 ehrenamtliche und 1500 hauptamtliche Mitarbeiter sind bundesweit für den Verband tätig.“ (Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverband_VdK_Deutschland, Zugriff: 08.03.2017).

Der VdK ist

„… der größte und am stärksten wachsende Sozialverband Deutschlands,
eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind
parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig“

der VdK bietet

„… umfassende Fachkompetenz und über 70 Jahre Erfahrung im Sozialrecht,
kompetente Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten,
engagierte Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Politik, großes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung“

der VdK vertritt

„… über 1,75 Millionen Mitglieder in 13 Landesverbänden mit rund 8000 Kreis- und Ortsverbänden: Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Familien, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose.“

Die „… Sozialrechtsexperten erstreiten bundesweit in jährlich mehreren tausend Verfahren Millionenbeträge an Nachzahlungen für die VdK-Mitglieder. Der Sozialverband VdK berät nicht nur bei der Antragstellung, sondern vertritt seine Mitglieder auch in Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten.“

Der VdK berät „… auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilferecht
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II
  • Soziales Entschädigungsrecht“

Quelle:„…“, wörtlich zitiert von der Homepage des Sozialverbandes VdK Deutschland, http://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4543/startseite, (Zugriff: 09.03.2017)

Diese Seite teilen: